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SuS 1919 Herzogenrath e.V.

Mitgliedschaft
Mitglied werden beim SuS 1919 Herzogenrath e.V.!
Der SuS Herzogenrath ist ein Verein aus dem Herzen der Stadt Herzogenrath. Er bietet Senioren und Junioren die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen und am Vereinsleben teilzunehmen.
Wir sind wie jeder andere Verein auf die Mithilfe der Mitglieder angewiesen. Sei es bei der Austragung von Veranstaltungen und Aktivitäten oder als Betreuer von Juniorenteams, Schiedsrichter, sowie Funktionär/Mitarbeiter im erweiterten Vorstand, um den gesamten Vereinsbetrieb sicherzustellen.
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Möchtest auch du gerne Mitglied in unserem Verein werden, so fülle bitte den beigefügten Mitgliedsantrag vollständig in Druckbuchstaben aus und gib ihn komplett unterschrieben, bei Junioren mit der Kopie der Geburtsurkunde, sowie einem aktuellen Passbild dem jeweiligen Trainer oder Betreuer.
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Gerne kannst du ihn auch an unsere Postanschrift senden:
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SuS 1919 Herzogenrath e.V.
PSF 1444
52114 Herzogenrath
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Oder per Mail an:
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info@sus-herzogenrath.de
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Für die Ausstellung deines Spielerpasses benötigen wir noch von dir den "Antrag Spielgenehmigung". Diesen Antrag bitte ausdrucken und zusammen mit den übrigen Unterlagen einreichen.
Spieler, welche aus dem Ausland kommen und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, füllen bitte noch die Zusatzerklärung aus und reichen es mit den übrigen Unterlagen ein.
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Unser Verein möchte gerne allen Kindern, auch aus sozial schwachen Familien, eine Mitgliedschaft bei uns ermöglichen. Falls Sie also Bezieher von Sozialleistungen der Stadt, des Landes oder des Bundes sind, so scheuen Sie sich nicht davor, uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mitgliedsantrag Senioren
Mitgliedsantrag Jugend
Antrag Spielgenehmigung
Zusatzerklärung
Mitglieder werben - Anreize schaffen
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Gerne freuen wir uns über neue Mitglieder in unserem Verein.
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Jedes Mitglied in der Jugendabteilung erhält für ein geworbenes neues Mitglied einen Gutschein im Wert von 10,00 Euro, nach dem ersten Zahlungseingang des Jahresbeitrages des geworbenen Mitglieds, um so Anreize zu schaffen, dass unsere Mitglieder hier aktiv mitwirken können.
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Alle volljährigen Mitglieder des Vereins haben Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen, können an allen Vereinsveranstaltungen teilnehmen und haben die Möglichkeit unser Vereinsheim für private Feste zu mieten.
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Allgemeine Bestimmungen
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1. Für die Mitgliedschaft sind die allgemeinen Bestimmungen der Vereinssatzung, sowie die Satzungen des jeweiligen Sportverbandes maßgebend. Die Vereinssatzung kann jederzeit auf unserer Homepage unter www.sus-herzogenrath.de/satzung eingesehen werden.​
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2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrages, wenn der Vorstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang diesem mit Gründen widerspricht. Dem Antrag sind noch die folgenden Unterlagen hinzuzufügen:
- Passbild
- Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung
- Kopie der Original Geburtsurkunde
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3. Jedes Mitglied, bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für pünktliche Beitragszahlungen und sonstigen Forderungen des Vereins, die aus der Mitgliedschaft entstehen.
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4. ​Die Mitgliedschaft kann folgendermaßen beendet werden:
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mit einer schriftlichen Kündigung (per Einschreiben), gerichtet an die Geschäftsadresse des Vereins
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durch einen Vorstandsbeschluß, z.B. aufgrund der Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen und grober Verfehlungen
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durch Tod des Mitglieds
5. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 28.02. bei jährlicher Zahlungsweise, bzw. zum 28.02. und 31.08. bei halbjährlicher Zahlungsweise für das laufende Jahr im Voraus zu entrichten.
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6. Für alle Mitglieder gilt der jeweils aktuell gültige Mitgliedsbeitrag - dieser wird von der Generalversammlung festgelegt und beträgt aktuell 60,- Euro für das 1. Kind, sowie 40,- Euro für jedes weitere Kind. Bei den Senioren beträgt der aktuelle Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder 80,- Euro sowie für passive Mitglieder 50,- Euro.
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7. Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr der Anmeldung ist anteilig ab dem der Anmeldung folgenden Monat fällig und nur anteilig zu zahlen.
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8. Bei Austritt aus dem Verein ist der Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres, in dem der Austritt erfolgte, zu zahlen und ist nicht erstattungsfähig.
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9. Zur Deckung der Kosten für unberechtigte Rückbuchungen, z.B. mangelnde Kontodeckung oder falsche Kontoangaben, belasten wir das jeweilige Debitorenkonto zusätzlich mit den von der Bank erhobenen Gebühren.
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10. Jedes Mitglied in der Jugendabteilung erhält eine Grundausstattung im Wert von ca. 240,- Euro - diese setzt sich wie folgt zusammen:
- Trainingsanzug
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Herbstjacke
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Tasche
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Regenjacke
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11. Als Nutzungsgebühr für diese Ausstattung sind einmalig 50 Euro Eigenanteil zu zahlen und fällig mit der ersten Beitragsrechnung. Bei Verschleiß bzw. Größenveränderung werden die Kosten für Neuanschaffungen vom SuS Herzogenrath übernommen. Bei teilweisem Verlust der Ausstattung trägt die Kosten für die Neuanschaffung der gesetzliche Vertreter.
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12. Beim Verlassen des Vereins ist diese Grundausstattung vollständig wieder an den Verein zurückzugeben – die Nutzungsgebühr verfällt hierbei und kann nicht zurückgefordert werden.