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SuS 1919 Herzogenrath e.V.
Mitgliedschaft
Mitglied werden beim SuS 1919 Herzogenrath e.V.!
Mitgliedsantrag - online
Der SuS Herzogenrath ist ein Verein aus dem Herzen der Stadt Herzogenrath. Er bietet Senioren und Junioren die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen und am Vereinsleben teilzunehmen.
Wir sind wie jeder andere Verein auf die Mithilfe der Mitglieder angewiesen. Sei es bei der Austragung von Veranstaltungen und Aktivitäten oder als Betreuer von Juniorenteams, Schiedsrichter, sowie Funktionär/Mitarbeiter im erweiterten Vorstand, um den gesamten Vereinsbetrieb sicherzustellen.
Möchtest auch Du gerne Mitglied in unserem Verein werden, so fülle bitte den online Mitgliedsantrag vollständig aus.
Für die Ausstellung deines Spielerpasses benötigen wir noch zusätzlich von dir den "Antrag Spielberechtigung". Diesen Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben über den jeweiligen Trainer abgeben, gerne auch als PDF-Datei per E-Mail
Spieler, welche aus dem Ausland kommen und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, füllen bitte noch die Zusatzerklärung aus und reichen diese ein.
Antrag Spielgenehmigung
Zusatzerklärung
Allgemeine Bestimmungen
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1. Für die Mitgliedschaft sind die allgemeinen Bestimmungen der Vereinssatzung, sowie die Satzungen des jeweiligen Sportverbandes maßgebend. Die Vereinssatzung kann jederzeit auf unserer Homepage unter www.sus-herzogenrath.de/satzung eingesehen werden.​
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2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrages, wenn der Vorstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang diesem mit Gründen widerspricht. Dem Antrag sind noch die folgenden Unterlagen hinzuzufügen:
- Passbild
- Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung
- Kopie der Original Geburtsurkunde
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3. Jedes Mitglied, bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für pünktliche Beitragszahlungen und sonstigen Forderungen des Vereins, die aus der Mitgliedschaft entstehen.
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4. ​Die Mitgliedschaft kann folgendermaßen beendet werden:
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mit einer schriftlichen Kündigung (per Einschreiben), gerichtet an die Geschäftsadresse des Vereins
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durch einen Vorstandsbeschluß, z.B. aufgrund der Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen und grober Verfehlungen
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durch Tod des Mitglieds
5. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 28.02. bei jährlicher Zahlungsweise, bzw. zum 28.02. und 31.08. bei halbjährlicher Zahlungsweise für das laufende Jahr im Voraus zu entrichten.
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6. Für alle Mitglieder gilt der jeweils aktuell gültige Mitgliedsbeitrag - dieser wird von der Generalversammlung festgelegt und beträgt aktuell 60,- Euro für das 1. Kind, sowie 40,- Euro für jedes weitere Kind. Bei den Senioren beträgt der aktuelle Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder 80,- Euro sowie für passive Mitglieder 50,- Euro.
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7. Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr der Anmeldung ist anteilig ab dem der Anmeldung folgenden Monat fällig und nur anteilig zu zahlen.
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8. Bei Austritt aus dem Verein ist der Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres, in dem der Austritt erfolgte, zu zahlen und ist nicht erstattungsfähig.
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9. Zur Deckung der Kosten für unberechtigte Rückbuchungen, z.B. mangelnde Kontodeckung oder falsche Kontoangaben, belasten wir das jeweilige Debitorenkonto zusätzlich mit den von der Bank erhobenen Gebühren.
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